Wohnungsmarkt
Wohnungsmarkt, Foto: pixabay

Leipzig zieht Konsequenzen aus der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt. Die Stadt hat ein Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen, das seit dem 1. September 2024 in Kraft ist. Die Maßnahme richtet sich insbesondere gegen die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienunterkünfte. Ziel ist es, dringend benötigten Wohnraum wieder den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Erste Zahlen und Ergebnisse der neuen Regelung liegen jetzt vor – und geben Einblicke in ein komplexes Verfahren.

Leipzig führt satzung gegen Zweckentfremdung ein

Am 21. August 2024 verabschiedete der Stadtrat Leipzigs eine eigene Satzung zur Verhinderung von Wohnraumzweckentfremdung. Damit setzt die Stadt einen Beschluss des Sächsischen Landtages um, der seit 2024 die rechtliche Grundlage für solche Regelungen in Sachsen geschaffen hat. Mit dem neuen Regelwerk kann Leipzig gezielt gegen ungenehmigte Ferienwohnungen und anderweitig genutzte Wohnräume vorgehen.

Die Umsetzung erfolgt durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung. Dort wurden 2024 zwei neue Stellen geschaffen. Diese bearbeiten Hinweise und Anträge, beraten Betroffene und koordinieren die Zusammenarbeit mit dem Freistaat. Gleichzeitig wurden interne Maßnahmen gestartet, um kurzfristig handlungsfähig zu bleiben.

Erste Zahlen und eingeleitete Verfahren

Bis zum 6. Mai 2025 gingen beim Amt 143 Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung ein. Zusätzlich wurden 750 Anzeigen auf den zweijährigen Übergangsschutz registriert. Aus der Bevölkerung erreichten die Behörde 340 Hinweise auf mögliche Verstöße. Diese Hinweise werden sorgfältig geprüft – auch wenn sie teilweise unvollständige Angaben zu Lage oder Geschoss enthalten.

Das Vorgehen bei bestätigten Verdachtsfällen ist klar geregelt:

  1. Schriftliche Anhörung der Betroffenen

  2. Bestätigung der Zweckentfremdung

  3. Einleitung eines Verwaltungs- und Bußgeldverfahrens

  4. Anordnung einer Wohnnutzungspflicht

  5. Durchsetzung bei Zuwiderhandlung durch Zwangsmittel

Bislang konnten noch keine Bußgelder verhängt werden, da zunächst Strukturen aufgebaut werden mussten. Erste Wohnnutzungsgebote befinden sich jedoch in Vorbereitung.

Übergangsregelung für 750 Wohnungen

Für Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zweckentfremdet waren, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren – bis zum 1. September 2026. 750 Wohnungen wurden bislang für diesen Schutz registriert. Voraussetzung ist die Kooperation der Vermieter mit der Stadt. Nach Ablauf der Frist müssen diese Wohnungen wieder regulär bewohnt werden.

Das Amt kontrolliert diese Rückführung aktiv. Ziel ist es, nach Ablauf der Schutzfrist den Wohnraum dem Markt zurückzugeben. Dabei prüft die Stadt, ob bauordnungsrechtliche Genehmigungen vorliegen. Diese fehlen in den meisten Fällen. Nur selten wird eine Zweckentfremdung genehmigt – bislang in 25 Fällen, bei denen schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse überwiegen.

Wohnungsmarkt soll entlastet werden

Leipzig erhofft sich von der Umsetzung der Satzung eine nachhaltige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Das Verbot ist langfristig angelegt, auch wenn aktuell noch keine vollständige Übersicht über alle zweckentfremdeten Wohnungen besteht. Mit wachsender Bekanntheit des Gesetzes steigt jedoch die Zahl der Hinweise aus der Bevölkerung.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick (Stand: 6. Mai 2025):

  • 143 Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung

  • 750 Anzeigen auf Übergangsschutz

  • 340 Hinweise aus der Bevölkerung auf Verstöße

  • 25 genehmigte Zweckentfremdungen

Die Rückführung von mindestens 750 Wohnungen bis September 2026 ist bereits gesichert. Weitere Fälle werden laufend ermittelt. Leipzigs Verwaltung arbeitet daran, langfristig eine klare Datenlage und wirksame Kontrollen sicherzustellen. Die Stadt reagiert damit auf eine Entwicklung, die in vielen europäischen Großstädten zu beobachten ist – die Konkurrenz zwischen touristischer Nutzung und bezahlbarem Wohnraum.

 Quelle: Leipziger Zeitung