Flugverspätung
Flugverspätung, , Foto: pixabay

Reisende in Europa müssen sich auf strengere Entschädigungsfristen einstellen. Die EU-Verkehrsminister haben sich auf eine spätere Auszahlung geeinigt. Deutschland war dagegen.

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Bei einem Treffen in Luxemburg

Bei einem Treffen in Luxemburg stimmte die Mehrheit der EU-Verkehrsminister für eine neue Regelung: Entschädigungen bei Flugverspätungen soll es künftig erst nach vier Stunden geben. Bisher galt eine Frist von drei Stunden. Für längere Flüge über 3.500 Kilometer sind nun sogar sechs Stunden vorgesehen.

Deutschland stimmt gegen Änderung

Die Bundesregierung hatte sich bis zuletzt gegen die Neuregelung gestellt. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sprach sich für die bisherige Praxis aus. Passagiere sollten wie gehabt ab drei Stunden eine pauschale Entschädigung erhalten – 300 Euro. Ziel sei es gewesen, sowohl Verbraucher zu schützen als auch Airlines auf langen Strecken zu entlasten.

Doch Schnieders Linie setzte sich nicht durch. Die Mehrheit war für die Verlängerung der Fristen. Deutschland wurde bei der Abstimmung überstimmt. Verbraucherschützer kritisieren die Entscheidung scharf. Sie fürchten, dass deutlich weniger Passagiere von Entschädigungen profitieren könnten.

Neue Schwellenwerte je nach Fluglänge

Die beschlossenen Schwellenwerte richten sich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: Entschädigung ab vier Stunden Verspätung
  • Bis 3.500 km: ebenfalls ab vier Stunden
  • Über 3.500 km: erst ab sechs Stunden

Die bisherigen Pauschalen bleiben erhalten – zwischen 250 und 600 Euro – allerdings mit geänderten Voraussetzungen. Nur wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist, greift die Regelung.

Argumente der Fluggesellschaften

Luftfahrtunternehmen und ihre Verbände begrüßen die Anpassung. Sie verweisen auf praktische Probleme: Ersatzflugzeuge mit Crew seien in kurzer Zeit oft nicht verfügbar. Besonders auf kleineren Flughäfen in Europa fehle es an Flexibilität. Deshalb seien Entschädigungszahlungen oft unvermeidbar – auch wenn ein späterer Flug noch möglich wäre.

Laut einer Umfrage des Verbands BDL waren 73 Prozent der Passagiere bereit, erst ab fünf Stunden Anspruch auf Entschädigung zu haben – sofern sie ihr Ziel am selben Tag erreichen. Nur 21 Prozent legten mehr Wert auf eine schnelle Entschädigung – auch wenn sie dann später oder am Folgetag ankämen.

Parlament könnte Änderung noch stoppen

Das letzte Wort hat das Europäische Parlament. Dort regt sich Widerstand. FDP-Abgeordneter Jan-Christoph Oetjen erklärte, die Parlamentsmehrheit wolle an der bisherigen Regelung festhalten. Auch Jens Gieseke von der CDU kündigte an, dass eine Verschlechterung des Status quo im Parlament keine Mehrheit finden werde.

Ob das Parlament der neuen Regel zustimmt, ist noch offen. Die Entscheidung wird voraussichtlich in den kommenden Wochen fallen. Bis dahin bleibt alles beim Alten.

Quelle: Focus